Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der INIQ Real Estate GmbH Stand: Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der INIQ Real Estate GmbH, Am Moor 128, 28876 Oyten (nachfolgend „INIQ“ oder „wir“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“). (2) Diese AGB gelten für folgende Geschäftsbereiche der INIQ Real Estate GmbH: • Handel mit Immobilien (Kauf, Renovierung, Verkauf) • Vermietung von Immobilien • Handel mit Waren rund ums Haus (Fenster, Türen, Geländer, Zäune etc.) • Montagearbeiten zu den Handelsobjekten (Montage von Fenstern, Türen, Geländern, Zäunen etc.) (3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. (4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. (5) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. (2) Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von fünf Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. (3) Die Annahme erfolgt entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Ausführung der Leistung oder durch Aufforderung zur Zahlung. (4) Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist die schriftliche Auftragsbestätigung unter Einbeziehung dieser AGB. (5) Bei Online-Bestellungen wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert und dem Kunden in Textform übermittelt. Sofern der Kunde ein Nutzerkonto eingerichtet hat, werden die Bestelldaten archiviert und können kostenlos abgerufen werden. (6) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Forderungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. (3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Geschäften mit Verbrauchern und 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Geschäften mit Unternehmern berechnet. (4) Der Kunde ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. (5) Bei Immobiliengeschäften gelten die im Kaufvertrag vereinbarten besonderen Zahlungsmodalitäten. (6) Wir sind berechtigt, angemessene Vorschussleistungen zu verlangen.
§ 4 Lieferung und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. (2) Liefertermine und -fristen verlängern sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, einschließlich höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Epidemien, kriegerische Auseinandersetzungen, Terrorismus, Sabotage, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen. (3) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. (4) Bei Montagearbeiten ist der Kunde verpflichtet, die erforderlichen Voraussetzungen am Montageort zu schaffen und uns rechtzeitig über besondere Umstände zu informieren. (5) Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung „frei Bordsteinkante“, sofern nichts anderes vereinbart ist. (6) Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware zurück, da eine Zustellung nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand, es sei denn, er hat den Umstand nicht zu vertreten.
§ 5 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder an eine von ihm beauftragte Person über. (2) Bei Montagearbeiten geht die Gefahr mit der Abnahme der Montage über. (3) Bei Immobiliengeschäften richtet sich der Gefahrübergang nach den Bestimmungen des notariellen Kaufvertrags.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. (2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware liegt ein Rücktritt vom Vertrag. (3) Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden ausreichend zu versichern.
§ 7 Gewährleistung
(1) Für Mängel der Ware oder Leistung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. (2) Mängelansprüche verjähren bei Verbrauchern in zwei Jahren, bei Unternehmern in einem Jahr ab Ablieferung der Ware oder Abnahme der Leistung. (3) Bei Immobiliengeschäften gelten die im Kaufvertrag vereinbarten besonderen Gewährleistungsregelungen. (4) Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. (5) Der Kunde wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden beim Zusteller zu reklamieren und uns hiervon in Kenntnis zu setzen. Dies hat keine Auswirkungen auf seine gesetzlichen Mängelansprüche.
§ 8 Haftung
(1) Die Haftung der INIQ richtet sich ausschließlich nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn und sonstigen Vermögensschäden, insbesondere solche, welche nicht an der Sache selbst entstanden sind, sowie Personenschäden. (2) Die vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. (3) Ein Schadenersatzanspruch ist binnen einem Jahr ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers gerichtlich geltend zu machen, andernfalls erlischt der Anspruch. Der Anspruch ist auf die Höhe der vertraglich vereinbarten Rechnungssumme begrenzt. (4) Für Vermietungsobjekte besteht keine Versicherung von Seiten der INIQ. (5) Die INIQ haftet dem Mieter nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, insbesondere der Verletzung von Personen, Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, und sonstige Schäden, sowie für entgangenen Gewinn, sofern der Anspruchsteller nicht im konkreten Einzelfall beweist, dass der INIQ grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. (6) Ein Schadenersatzanspruch aus einem Mietvertrag ist binnen eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend zu machen, andernfalls erlischt der Anspruch. Zudem ist der Schadenersatzanspruch auf die Höhe des vereinbarten Nettogesamtmietzinses beschränkt. (7) Diese Grundsätze gelten auch für die Haftung von Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen. (8) Der Mieter hat das Mietobjekt unverzüglich sorgfältig zu prüfen und Mängel gegenüber der INIQ umgehend schriftlich zu rügen. Im Fall, dass nach Übergang der Gefahrtragung auf den Mieter Mängel entstehen oder aber bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorliegende Mängel nicht sofort gerügt werden, besteht der Anspruch auf Zahlung des Mietzinses der INIQ weiter. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, den monatlich fällig werdenden Mietzins bis zum Ende der Vertragsdauer zu bezahlen.
§ 9 Datenschutz
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsabwicklung und -erfüllung gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). (2) Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website abrufbar ist. (3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unsere E-Mails empfangen werden können. Bei SPAM-Filtern ist sicherzustellen, dass alle von uns versandten E-Mails zugestellt werden können.
§ 10 Besondere Bestimmungen für Immobiliengeschäfte
(1) Bei Immobiliengeschäften gelten ergänzend die Bestimmungen des notariellen Kaufvertrags. (2) Besichtigungstermine werden nach vorheriger Vereinbarung durchgeführt. (3) Alle Angaben zu Immobilien erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
§ 11 Besondere Bestimmungen für Vermietung
(1) Für Mietverhältnisse gelten ergänzend die Bestimmungen des Mietvertrags. (2) Die Kaution ist bei Vertragsschluss zu hinterlegen.
§ 12 Besondere Bestimmungen für Montagearbeiten
(1) Umfang der Montagearbeiten: Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, umfasst die Montage das Zusammenfügen der einzelnen Bauteile, Ausrichten und Befestigen, Justieren und Prüfen sowie erforderliche Hilfsmaßnahmen. (2) Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde hat uns bei der Durchführung der Montagearbeiten auf seine Kosten zu unterstützen und sicherzustellen, dass die Arbeiten gemäß dem vereinbarten Zeitplan durchgeführt werden können. (3) Technische Hilfeleistungen: Bei Montagearbeiten auf dem Kundengelände ist der Kunde verpflichtet, folgende Voraussetzungen zu schaffen: • Elektro-, Netzwerk- und Druckluftanschlüsse gemäß Spezifikation • Bereitstellung und freier Zugang des geeigneten Aufstellbereiches • Geeignete Hubmittel zum Be- und Entladen sowie zur Montage • Witterungsgeschützter und diebessicherer Lagerplatz • Bereitstellung notwendiger Hilfskräfte in erforderlicher Zahl (4) Arbeitssicherheit: Der Kunde hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Montageort notwendigen Maßnahmen zu treffen und uns über bestehende Sicherheitsvorschriften zu unterrichten. (5) Abnahme: Der Kunde ist zur Abnahme der Montagearbeiten verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt wurde. Die Abnahme darf bei nicht wesentlichen Mängeln nicht verweigert werden. (6) Gewährleistung bei Montagearbeiten: Die Gewährleistungsfrist für Neuteile beträgt 12 Monate, für gebrauchte Teile 6 Monate, jeweils ab Abnahme. (7) Mehrkosten durch nicht vorhersehbare Umstände gehen zu Lasten des Kunden.
§ 13 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. (2) Bei Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, besteht nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Widerrufsrecht. (3) Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus unserer separaten Widerrufsbelehrung.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
INIQ Real Estate GmbH Am Moor 128 28876 Oyten Telefon: +43 664 418 86 38 E-Mail: eggers@iniq.net oder mesalic@iniq.net Handelsregister: HRB 213103, Amtsgericht Walsrode Geschäftsführer: Omar Mesalic, Dominik Eggers USt-IdNr.: DE457891735
